WALDGENOSSENSCHAFT
RÜBLINGHAUSEN
in 57462 Olpe-Rüblinghausen/Sauerland (NRW)

Home Vorstand Geschichte Impressum Kontakt
         
         
   

     Geschichte

   
         
   
  Unsere Waldgenossenschaft im Wandel der Zeiten...  
 


    Vor etwa 300 Jahren als Rüblinghausen noch ungefähr 60 Bewohner  in ca. zehn bis zwölf Familien zählte, bestand hier eine Markgenossenschaft zur gemeinsamen Nutzung der Waldungen. Der Name des südlich des Ortes gelegenen Berges „Mark“ kann zweifellos als Hinweis aus dieser Zeit gedeutet werden.

Lange Zeit vorher war der Wald auch hier weitgehend herrenlos. Die Nutzung stand der Allgemeinheit zu. Die wenigen Leute, die damals das Fleckchen Rüblinghausen (um 1422 Rubbelkusen genannt) bewohnten, entnahmen bei Bedarf das benötigte Holz aus dem Wald.

Um 1700 bis 1750 begann man auch hier, den über die Markgenossenschaften bewirtschafteten Wald zu privatisieren. Dabei erhielt jeder Berechtigte einen oder einige mehr oder weniger schmale Streifen als Waldeigentum zugeteilt. Wie überliefert ist, soll diese Maßnahme zu häufigem Ärger unter den Besitzern geführt haben. Nicht nur die Privatisierung erwies sich für die Waldgenossenschaft als nachteilig. Da anzunehmen ist, dass nur jeder bestrebt war, sich den Baumbewuchs in möglichst kurzen Zeitabständen zunutze zu machen. Da zu dieser Zeit das Wissen um eine notwendige und ausreichende Schonung des nachfolgenden Baumbewuchses noch nicht verbreitet war, lässt sich denken, dass sich die Waldbestände damals auch in Rüblinghausen in einem verheerenden Zustand befanden. Aus diesem Grund wurde am 6. Januar 1810 eine neue Forstverordnung für das Amt Olpe vom damaligen Landesherr Ludwig, Großherzog von Hessen und Herzog von Westfalen, erlassen.  Für die damaligen Waldbesitzer bedeutete die Umsetzung der neuen Verordnung eine Änderung der Besitzverhältnisse. Der bis dahin übliche Privatbesitz sollte fortan unter dem Dach einer Haubergsgenossenschaft mit ideeller Besitzteilung zusammengefasst werden. Im einzelnen war vorgesehen, die Gesamtheit der Genossenschaftsanteile in
„ Holzaktien“ aufzuteilen.

Nach dem Übergang des Herzogtums Westfalen an Preußen im Jahre 1816 setzte unter den Waldbesitzern zunächst Widerstand gegen die Pläne der Jahnschaftsbildung ein. Jahrzehnte gingen ins Land, ohne das sich etwas tat. 

    Erst im Jahr 1855 scheint wieder Bewegung in das Thema „ Jahnschaftsbildung“ gekommen zu sein. Bisher war es nicht gelungen in zwei Terminen auf freiwilligem Wege die Einführung der Jahnschaften Dahl, Saßmicke und Rüblinghausen zu bilden, obwohl das Gesetz vom 6. Februar 1810 diese Einführung vorschreibt. Erst im Sommer 1856 war die Umwandlung abgeschlossen. Nach der Bildung der Jahnschaft war der damalige Besitzer der Rüblinghauser Hütte der größte Anteilseigner. 

    Die Bildung der Jahnschaftsgenossenschaft und die Bewirtung des Waldes im Rahmen der dazu erlassenen Gesetze unter den Augen der Forstbehörde schufen dann doch die Vorraussetzungen für eine allmähliche Erholung des in den vorhergehenden Zeiten des Privatbesitzes heruntergekommenen Waldes. 

     Dass die Forstmaßnahmen nach der Jahnschaftsbildung schon in den 90er Jahren ihre Früchte trugen, beweisen die zahlreichen noch existierenden Briefe und Protokolle dieser Jahre. So ist einmal von einer Holzversteigerung am 17. März 1896 und ein andermal von einem solchen Termin am 19. April 1899 die Rede. 

    Mit der Bildung der Jahnschaften im Olper Raum hatte nicht nur in der Waldbewirtschaftung eine Änderung stattgefunden, es waren auch diesbezüglich Unklarheiten verblieben. Diese Situation verlangte schließlich nach einem klärenden Gesetz. Am 3. August 1897 kam es zur Unterzeichnung des „Gesetzes betreffend die Regelung der Forstverhältnisse für das ehemalige Justizamt Olpe im Kreis Olpe, Reg. Bez. Arnsberg“ durch das Oberhaupt des Deutschen Reiches, Kaiser Wilhelm II. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 1897 in Kraft.

    Vermutlich wird die Grenze zwischen den Jahnschaften von Rüblinghausen und Saßmicke in den Jahren nach der Gründung der Genossenschaften wiederholt Anlass zu Zänkereien gegeben haben. Am 30. August 1904 baten die Beteiligten von Rüblinghausen in einem Brief den Vorsitzenden in Olpe, wegen der Grenzstreitigkeiten eine Versammlung einzuberufen. Über welche Streitpunkte man sich unterhalten wollte, ist nicht vermerkt, doch ist nicht auszuschließen, dass es wieder einmal um die Missachtung des Grenzverlaufes bei der Ausübung der Viehhude durch die Saßmicker Genossen ging.

    Als sich die Genossenschaftsmitglieder am 25. Mai 1926 zu einer Besprechung trafen, ging es um die Bereitstellung eines Waldgrundstücks „auf dem Birkendrust“ Hier sollte ein Spielplatz (Sportplatz) für die „Leibesübungen treibenden Vereine der Ortschaft Rüblinghausen“ errichtet werden. Im Gespräch war eine Fläche von 80 mal 120 Meter. Die diesem Terrain entsprechenden „Taxtaler“ sollten von der Gemeinde Olpe-Land, sowie von der Ortschaft Rüblinghausen beigesteuert werden. Das Eigentum an dem später fertig gestellten Sportplatz habe dann allerdings bei der Jahnschaft zu verbleiben.

    Bezüglich des Ausbaus eines Sportplatzes setzte sich  der damalige Ortsvorsteher Josef Rademacher (Driften Joust) ein. Mit einem Brief vom 8. April 1926 an den damaligen Amtmann Schütte in Olpe hob er das „Bedürfnis der Jugend und Kinder von Rüblinghausen“ hervor, „einen trockenen, festen Platz für Spiel und Sport zur Verfügung zu haben“.
 In einem weiteren Schreiben vom 4. Juni 1926 von Amtmann Schütte an den verantwortlichen Vorsitzenden des Kreisausschusses bat er um die Genehmigung den Sportplatz bauen zu dürfen. Als Begründung führte er u.a. an: „Die Jugendlichen und Erwachsenen männlichen Personen sind fast restlos Fabrikarbeiter und sie sollten nach getaner Arbeit Gelegenheit haben, sich in freier Luft zu bewegen.“ Weiter weist Amtmann Schütte darauf hin, dass ein Sportverein mit ca. 28 Mitgliedern vorhanden sei, und dass der Sportverein die Rodungen des von der Jahnschaft zur Verfügung gestellten Niederwaldes und die Herrichtung des Platzes an dieser Stelle kostenlos in Angriff nehmen werde. Dass die Rüblinghauser Jahnschaftsmitglieder mal wieder darauf verzichtet hatten, auch die Meinung des zuständigen Forstbeamten  anzuhören, geht aus einem Beschwerdebrief des Oberförsters Dresler vom 31. Januar 1927 hervor. 

    Im Schlehseifen, nahe der alten Landstraße nach Berlinghausen, besaß die Provinz Westfalen Grundstücke, auf dem früher einmal Steine und Kies für den Wegebau gewonnen wurden. Vermutlich handelte es sich um die Abraumhalden der dort früher einmal unterhaltenen Bergbaustollen. Am 21. Dezember 1927 meldete sich das Landesbauamt Siegen bei der Jahnschaft und bot ihr die in Frage kommenden Grundstücke mit einer Gesamtgröße von 362 qm zum Kauf an. 

    Der St. Matthäus Schützenverein beabsichtigte Anfang der 30 Jahre, zur Pflege des Schießsports, auf einem zur Jahnschaft gehörenden Gelände einen Schießstand zu errichten.  In der am 6. November 1931 abgehaltenen Genossenschaftsversammlung einigte man sich einen Vertrag zur Verpachtung des schmalen Waldstreifens an der unteren Mark abzuschließen. Die Jahresmiete sollte 2,--RM für eine 60 mal 120 m große Fläche betragen. 

    1932 hatte die Arbeitslosigkeit nahezu ihren Höhepunkt erreicht und die damit verbundene soziale Not war auch hier zu spüren. Rüblinghausen zählte zu dieser Zeit 65 Haushaltungen und 399 Einwohner. Dazu wird berichtet, dass fast alle Fabrikarbeiter des Ortes arbeitslos waren. Hinzu kamen 20 Wohlfahrtsarbeitslose. So ist es zu verstehen, dass man sich immer dringender darum bemühte zur „Verbesserung der wirtschaftlichen Existenz der Bürger“ neues Ackerland zu gewinnen. Am 6. September 1933 war vom Präsidenten des Landesarbeitsamtes in Dortmund zu hören, dass die Urbarmachung von Niederwald zu Ackerland im Rahmen der Förderung durch Mittel für wertschaffende Arbeitslosenfürsorge anerkannt werde.
Einem Gebührenauszug des Preußischen Katasteramtes vom 18.Dezember 1937 wird der Jahnschaft mitgeteilt, das sie über einen Waldbesitz von 86,0 ha, 81,0 a und 69 qm verfügt.

    In Ermangelung der für die Lederherstellung so wichtigen Gerbsäuren nutze man in den Kriegsjahren wieder, wie schon in früherer Zeit, die beim Haubergeinschlag gewonnene Eichenrinde. Auch im Hauungsplan vom 18. September 1943 war u.a. davon die Rede, im nächsten Jahr wieder die angeforderte Menge an Eichenrinde (Eichenlohe) zu erzielen. 

    Am 26. Februar 1969 wurde auf einer Versammlung vom anwesenden Forstassessor Klein das neue Waldgenossenschaftsgesetz vorgestellt. Die bisherigen Grundlagen für die Existenz der Genossenschaften stammten bekanntlich noch aus dem vorigen Jahrhundert. Amtsbürgermeister Johann Halbe (Spies) bedankte sich beim Oberförster Peters für die Aufstellung einer Schutzhütte an derJägerfichte.

    Mit dem Autobahnbau musste auch ein dem Wasserbeschaffungsverband gehörender und auf dem Terrain der Jahnschaft befindlicher Hochbehälter verlegt werden. An dem besagten Abend beschloss man, der Wassergenossenschaft eine ca. 600 qm große Parzelle zur Errichtung eines neuen Behälters zum Preis von 5,-- DM pro qm zu überlassen. Des weiteren wurde durch den Autobahnbau das Ehrenmahl am Birkendrust in Mitleidenschaft gezogen. Da sich dieses Denkmal  aus den 30er Jahren ebenfalls auf dem Gelände der Jahnschaft befand, war hierzu ein Beschluss erforderlich. Auf Vorschlag des amtierenden Vor-sitzenden des Schützenvereins, Norbert Heuel, beschloss man, den für die Entfernung und Verlegung des Ehrenmals zu erwartenden Entschädigungs-Betrag, dem Schützenverein (als Träger des Ehrenmals) zur Verfügung zu stellen, falls ein anderes Ehrenmal errichtet werde.

    Am 16. Dezember 1971 beantragte man die „Jägerfichte“, obwohl auf Brachtper Gebiet, aber den Rüblinghausern besonders am Herzen liegenden Baum, in den Katalog der geschützten Bäume aufzunehmen.

    Der VfR Rüblinghausen beabsichtigte am Rande seines Sportplatzes ein Gerätehaus zu errichten. Da die frühere Kuhle inzwischen mit Boden verfüllt worden war, bot sich hier auch Platz für ein solches Gebäude. In der Mitgliederversammlung am 10. Oktober 1973 hatten die Anwesenden nun darüber abzustimmen. Schließlich gestattete man dem Sportverein das Gelände für unbestimmte Zeit zu nutzen.

    Am gleichen Tag beschloss man auch, dem Schützenverein gegebenenfalls einen geeigneten Platz für einen jährlichen Preis von 1,-- DM zur Errichtung eines neuen Ehrenmals zur Verfügung zu stellen. 

    Mit dem neuen Landesgesetz vom 8. April 1975 traten Änderungen ein, als die bisherigen Jahnschaften künftig in Waldgenossenschaften mit eigenem Vorstand und einer eigenen Geschäfts-, sowie Kassenführung umgebildet wurden.
Am 23. März 1977 trafen sich die Genossen erstmals zu einer Mitgliederversammlung nach der im neuen Waldgesetz festgeschriebenen Genossenschaftsordnung. Josef Hohleweg als 1. Vorsitzender leitete die Versammlung, während Christian Scheele als Protokollant fungierte.

    Der VfR Rüblinghausen hatte an die Waldgenossenschaft den Wunsch herangetragen, ihm am Rande des Sportplatzes einen Streifen für die Anlage eines Tennisplatzes zur Verfügung zu stellen. Schließlich hat man dem Sportverein den ohnehin bis dato ungenutzten Streifen unter der direkt am Sportplatz entlangführenden Freileitung für eine Tennisanlage pachtweise zum jährlichen Preis von 100,-- DM überlassen. Kurze Zeit später wurde zur Erweiterung des Tennisplatzes eine weitere Parzelle beantragt. Der Antrag wurde mehrheitlich bewilligt.

    Grundsätzlich kann im Rückblick auf die vergangenen 150 Jahre der Jahnschaft (heute Waldgenossenschaft) Rüblinghausen resümiert werden, dass die Umwandlung des früheren Privatwaldes in einen Genossenschaftswald sich mit den Jahren als segensreich erwiesen hat.

Bei dieser Niederschrift handelt es sich um Auszüge der von Christian Scheele erstellten
„Chronik der Waldgenossenschaft Rüblinghausen von 1856 – 1996“

 
 

nach oben