Vor etwa 300 Jahren als
Rüblinghausen noch ungefähr 60 Bewohner in ca. zehn bis zwölf Familien
zählte, bestand hier eine Markgenossenschaft zur gemeinsamen Nutzung der
Waldungen. Der Name des südlich des Ortes gelegenen Berges „Mark“ kann
zweifellos als Hinweis aus dieser Zeit gedeutet werden.
Lange Zeit vorher war der Wald
auch hier weitgehend herrenlos. Die Nutzung stand der Allgemeinheit zu.
Die wenigen Leute, die damals das Fleckchen Rüblinghausen (um 1422
Rubbelkusen genannt) bewohnten, entnahmen bei Bedarf das benötigte Holz
aus dem Wald.
Um 1700 bis 1750 begann man auch
hier, den über die Markgenossenschaften bewirtschafteten Wald zu
privatisieren. Dabei erhielt jeder Berechtigte einen oder einige mehr
oder weniger schmale Streifen als Waldeigentum zugeteilt. Wie
überliefert ist, soll diese Maßnahme zu häufigem Ärger unter den
Besitzern geführt haben. Nicht nur die Privatisierung erwies sich für
die Waldgenossenschaft als nachteilig. Da anzunehmen ist, dass nur jeder
bestrebt war, sich den Baumbewuchs in möglichst kurzen Zeitabständen
zunutze zu machen. Da zu dieser Zeit das Wissen um eine notwendige und
ausreichende Schonung des nachfolgenden Baumbewuchses noch nicht
verbreitet war, lässt sich denken, dass sich die Waldbestände damals
auch in Rüblinghausen in einem verheerenden Zustand befanden. Aus diesem
Grund wurde am 6. Januar 1810 eine neue Forstverordnung für das Amt Olpe
vom damaligen Landesherr Ludwig, Großherzog von Hessen und Herzog von
Westfalen, erlassen. Für die damaligen Waldbesitzer bedeutete die
Umsetzung der neuen Verordnung eine Änderung der Besitzverhältnisse. Der
bis dahin übliche Privatbesitz sollte fortan unter dem Dach einer
Haubergsgenossenschaft mit ideeller Besitzteilung zusammengefasst
werden. Im einzelnen war vorgesehen, die Gesamtheit der
Genossenschaftsanteile in
„ Holzaktien“ aufzuteilen.
Nach dem Übergang des Herzogtums
Westfalen an Preußen im Jahre 1816 setzte unter den Waldbesitzern
zunächst Widerstand gegen die Pläne der Jahnschaftsbildung ein.
Jahrzehnte gingen ins Land, ohne das sich etwas tat.
Erst im Jahr 1855
scheint wieder Bewegung in das Thema „ Jahnschaftsbildung“ gekommen zu
sein. Bisher war es nicht gelungen in zwei Terminen auf freiwilligem
Wege die Einführung der Jahnschaften Dahl, Saßmicke und Rüblinghausen zu
bilden, obwohl das Gesetz vom 6. Februar 1810 diese Einführung
vorschreibt. Erst im Sommer 1856 war die Umwandlung abgeschlossen. Nach
der Bildung der Jahnschaft war der damalige Besitzer der Rüblinghauser
Hütte der größte Anteilseigner.
Die Bildung der
Jahnschaftsgenossenschaft und die Bewirtung des Waldes im Rahmen der
dazu erlassenen Gesetze unter den Augen der Forstbehörde schufen dann
doch die Vorraussetzungen für eine allmähliche Erholung des in den
vorhergehenden Zeiten des Privatbesitzes heruntergekommenen Waldes.
Dass die
Forstmaßnahmen nach der Jahnschaftsbildung schon in den 90er Jahren ihre
Früchte trugen, beweisen die zahlreichen noch existierenden Briefe und
Protokolle dieser Jahre. So ist einmal von einer Holzversteigerung am
17. März 1896 und ein andermal von einem solchen Termin am 19. April
1899 die Rede.
Mit der Bildung
der Jahnschaften im Olper Raum hatte nicht nur in der
Waldbewirtschaftung eine Änderung stattgefunden, es waren auch
diesbezüglich Unklarheiten verblieben. Diese Situation verlangte
schließlich nach einem klärenden Gesetz. Am 3. August 1897 kam es zur
Unterzeichnung des „Gesetzes betreffend die Regelung der
Forstverhältnisse für das ehemalige Justizamt Olpe im Kreis Olpe, Reg.
Bez. Arnsberg“ durch das Oberhaupt des Deutschen Reiches, Kaiser Wilhelm
II. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 1897 in Kraft.
Vermutlich wird
die Grenze zwischen den Jahnschaften von Rüblinghausen und Saßmicke in
den Jahren nach der Gründung der Genossenschaften wiederholt Anlass zu
Zänkereien gegeben haben. Am 30. August 1904 baten die Beteiligten von
Rüblinghausen in einem Brief den Vorsitzenden in Olpe, wegen der
Grenzstreitigkeiten eine Versammlung einzuberufen. Über welche
Streitpunkte man sich unterhalten wollte, ist nicht vermerkt, doch ist
nicht auszuschließen, dass es wieder einmal um die Missachtung des
Grenzverlaufes bei der Ausübung der Viehhude durch die Saßmicker
Genossen ging.
Als sich die
Genossenschaftsmitglieder am 25. Mai 1926 zu einer Besprechung trafen,
ging es um die Bereitstellung eines Waldgrundstücks „auf dem
Birkendrust“ Hier sollte ein Spielplatz (Sportplatz) für die
„Leibesübungen treibenden Vereine der Ortschaft Rüblinghausen“ errichtet
werden. Im Gespräch war eine Fläche von 80 mal 120 Meter. Die diesem
Terrain entsprechenden „Taxtaler“ sollten von der Gemeinde Olpe-Land,
sowie von der Ortschaft Rüblinghausen beigesteuert werden. Das Eigentum
an dem später fertig gestellten Sportplatz habe dann allerdings bei der
Jahnschaft zu verbleiben.
Bezüglich des
Ausbaus eines Sportplatzes setzte sich der damalige Ortsvorsteher Josef
Rademacher (Driften Joust) ein. Mit einem Brief vom 8. April 1926 an den
damaligen Amtmann Schütte in Olpe hob er das „Bedürfnis der Jugend und
Kinder von Rüblinghausen“ hervor, „einen trockenen, festen Platz für
Spiel und Sport zur Verfügung zu haben“.
In einem weiteren Schreiben vom 4. Juni 1926 von Amtmann Schütte an den
verantwortlichen Vorsitzenden des Kreisausschusses bat er um die
Genehmigung den Sportplatz bauen zu dürfen. Als Begründung führte er
u.a. an: „Die Jugendlichen und Erwachsenen männlichen Personen sind fast
restlos Fabrikarbeiter und sie sollten nach getaner Arbeit Gelegenheit
haben, sich in freier Luft zu bewegen.“ Weiter weist Amtmann Schütte
darauf hin, dass ein Sportverein mit ca. 28 Mitgliedern vorhanden sei,
und dass der Sportverein die Rodungen des von der Jahnschaft zur
Verfügung gestellten Niederwaldes und die Herrichtung des Platzes an
dieser Stelle kostenlos in Angriff nehmen werde. Dass die Rüblinghauser
Jahnschaftsmitglieder mal wieder darauf verzichtet hatten, auch die
Meinung des zuständigen Forstbeamten anzuhören, geht aus einem
Beschwerdebrief des Oberförsters Dresler vom 31. Januar 1927 hervor.
Im Schlehseifen,
nahe der alten Landstraße nach Berlinghausen, besaß die Provinz
Westfalen Grundstücke, auf dem früher einmal Steine und Kies für den
Wegebau gewonnen wurden. Vermutlich handelte es sich um die Abraumhalden
der dort früher einmal unterhaltenen Bergbaustollen. Am 21. Dezember
1927 meldete sich das Landesbauamt Siegen bei der Jahnschaft und bot ihr
die in Frage kommenden Grundstücke mit einer Gesamtgröße von 362 qm zum
Kauf an.
Der St. Matthäus
Schützenverein beabsichtigte Anfang der 30 Jahre, zur Pflege des
Schießsports, auf einem zur Jahnschaft gehörenden Gelände einen
Schießstand zu errichten. In der am 6. November 1931 abgehaltenen
Genossenschaftsversammlung einigte man sich einen Vertrag zur
Verpachtung des schmalen Waldstreifens an der unteren Mark
abzuschließen. Die Jahresmiete sollte 2,--RM für eine 60 mal 120 m große
Fläche betragen.
1932 hatte die
Arbeitslosigkeit nahezu ihren Höhepunkt erreicht und die damit
verbundene soziale Not war auch hier zu spüren. Rüblinghausen zählte zu
dieser Zeit 65 Haushaltungen und 399 Einwohner. Dazu wird berichtet,
dass fast alle Fabrikarbeiter des Ortes arbeitslos waren. Hinzu kamen 20
Wohlfahrtsarbeitslose. So ist es zu verstehen, dass man sich immer
dringender darum bemühte zur „Verbesserung der wirtschaftlichen Existenz
der Bürger“ neues Ackerland zu gewinnen. Am 6. September 1933 war vom
Präsidenten des Landesarbeitsamtes in Dortmund zu hören, dass die
Urbarmachung von Niederwald zu Ackerland im Rahmen der Förderung durch
Mittel für wertschaffende Arbeitslosenfürsorge anerkannt werde.
Einem Gebührenauszug des Preußischen Katasteramtes vom 18.Dezember 1937
wird der Jahnschaft mitgeteilt, das sie über einen Waldbesitz von 86,0
ha, 81,0 a und 69 qm verfügt.
In Ermangelung
der für die Lederherstellung so wichtigen Gerbsäuren nutze man in den
Kriegsjahren wieder, wie schon in früherer Zeit, die beim
Haubergeinschlag gewonnene Eichenrinde. Auch im Hauungsplan vom 18.
September 1943 war u.a. davon die Rede, im nächsten Jahr wieder die
angeforderte Menge an Eichenrinde (Eichenlohe) zu erzielen.
Am 26. Februar
1969 wurde auf einer Versammlung vom anwesenden Forstassessor Klein das
neue Waldgenossenschaftsgesetz vorgestellt. Die bisherigen Grundlagen
für die Existenz der Genossenschaften stammten bekanntlich noch aus dem
vorigen Jahrhundert. Amtsbürgermeister Johann Halbe (Spies) bedankte
sich beim Oberförster Peters für die Aufstellung einer Schutzhütte an
derJägerfichte.
Mit dem
Autobahnbau musste auch ein dem Wasserbeschaffungsverband gehörender und
auf dem Terrain der Jahnschaft befindlicher Hochbehälter verlegt werden.
An dem besagten Abend beschloss man, der Wassergenossenschaft eine ca.
600 qm große Parzelle zur Errichtung eines neuen Behälters zum Preis von
5,-- DM pro qm zu überlassen. Des weiteren wurde durch den Autobahnbau
das Ehrenmahl am Birkendrust in Mitleidenschaft gezogen. Da sich dieses
Denkmal aus den 30er Jahren ebenfalls auf dem Gelände der Jahnschaft
befand, war hierzu ein Beschluss erforderlich. Auf Vorschlag des
amtierenden Vor-sitzenden des Schützenvereins, Norbert Heuel, beschloss
man, den für die Entfernung und Verlegung des Ehrenmals zu erwartenden
Entschädigungs-Betrag, dem Schützenverein (als Träger des Ehrenmals) zur
Verfügung zu stellen, falls ein anderes Ehrenmal errichtet werde.
Am 16. Dezember
1971 beantragte man die „Jägerfichte“, obwohl auf Brachtper Gebiet, aber
den Rüblinghausern besonders am Herzen liegenden Baum, in den Katalog
der geschützten Bäume aufzunehmen.
Der VfR
Rüblinghausen beabsichtigte am Rande seines Sportplatzes ein Gerätehaus
zu errichten. Da die frühere Kuhle inzwischen mit Boden verfüllt worden
war, bot sich hier auch Platz für ein solches Gebäude. In der
Mitgliederversammlung am 10. Oktober 1973 hatten die Anwesenden nun
darüber abzustimmen. Schließlich gestattete man dem Sportverein das
Gelände für unbestimmte Zeit zu nutzen.
Am gleichen Tag
beschloss man auch, dem Schützenverein gegebenenfalls einen geeigneten
Platz für einen jährlichen Preis von 1,-- DM zur Errichtung eines neuen
Ehrenmals zur Verfügung zu stellen.
Mit dem neuen
Landesgesetz vom 8. April 1975 traten Änderungen ein, als die bisherigen
Jahnschaften künftig in Waldgenossenschaften mit eigenem Vorstand und
einer eigenen Geschäfts-, sowie Kassenführung umgebildet wurden.
Am 23. März 1977 trafen sich die Genossen erstmals zu einer
Mitgliederversammlung nach der im neuen Waldgesetz festgeschriebenen
Genossenschaftsordnung. Josef Hohleweg als 1. Vorsitzender leitete die
Versammlung, während Christian Scheele als Protokollant fungierte.
Der VfR
Rüblinghausen hatte an die Waldgenossenschaft den Wunsch herangetragen,
ihm am Rande des Sportplatzes einen Streifen für die Anlage eines
Tennisplatzes zur Verfügung zu stellen. Schließlich hat man dem
Sportverein den ohnehin bis dato ungenutzten Streifen unter der direkt
am Sportplatz entlangführenden Freileitung für eine Tennisanlage
pachtweise zum jährlichen Preis von 100,-- DM überlassen. Kurze Zeit
später wurde zur Erweiterung des Tennisplatzes eine weitere Parzelle
beantragt. Der Antrag wurde mehrheitlich bewilligt.
Grundsätzlich
kann im Rückblick auf die vergangenen 150 Jahre der Jahnschaft (heute
Waldgenossenschaft) Rüblinghausen resümiert werden, dass die Umwandlung
des früheren Privatwaldes in einen Genossenschaftswald sich mit den
Jahren als segensreich erwiesen hat.
Bei dieser Niederschrift handelt es
sich um Auszüge der von Christian Scheele erstellten
„Chronik der Waldgenossenschaft Rüblinghausen von 1856 – 1996“ |